1. Friedenspolitik
Konsequente Friedenspolitik im Sinne des Grundgesetzes (Präambel & Art. 26) sowie Einhaltung des 2+4-Vertrags und der Charta von Paris. Frieden schaffen ohne Waffen durch friedenswillige Diplomatie.
2. Für ein neutrales, friedenstiftendes Deutschland
Erklärung der Neutralität Deutschlands. Kündigung des Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und Austritt aus der NATO. Stattdessen Aufbau einer neuen Entwicklungs- und Sicherheitsarchitektur in einem geeinten Europa souveränerNationalstaaten – unter Einbeziehung Russlands.
3. Abrüstung statt Aufrüstung - Keine Atomwaffen in Deutschland
Keine Stationierung von Atomwaffen, Hyperschall- oder anderen Angriffswaffen in Deutschland.
Hochrüstung bedroht unsere Sicherheit, anstatt ihr zu dienen. Die Stationierung vonMittelstreckenraketen macht Deutschland zum Angriffsziel. Beendigung der nuklearen Teilhabe Deutschlands und konsequente Einhaltung
des Atomwaffensperrvertrags. Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags durch Deutschland.
4. Keine Sonderschulden für Aufrüstung
Diese exorbitanten Aufrüstungsschulden gehen auf Kosten von Infrastruktur, Wirtschaftsstandort und Sozialstaat. Lediglich notwendig ist eine effektive Finanzierung der Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr.
5. Keine Waffenexporte in Kriegsgebiete
Keine Waffen- und Rüstungslieferungen in jegliche Kriegs- und Krisengebiete. Waffen nur für
den eigenen Verteidigungsfall.
6. Bundeswehr auf Selbstverteidigung begrenzen
Deutschland unterhält keine Militärstützpunkte im Ausland und beteiligt sich nicht an militärischen Auslandseinsätzen. Keine Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht – eine freiwillige Berufswehr
genügt für Verteidigungsaufgaben.
7. Kriegsverbrechen stoppen
Aktives Eintreten für deren Beendigung auf diplomatischem Weg durch Förderung unabhängiger
Untersuchungen, strafrechtlicher Verfolgung der Täter und humanitärer Zugangsgarantien.
8. Friedenssichere Energiepolitik
Eine Energiepolitik, die bezahlbare Preise sichert und damit Wirtschaft, Arbeitsplätze und sozialen Frieden stärkt. Dazu gehört die Nutzung aller verfügbaren Energiequellen, einschließlich des funktionsfähigen
Strangs B von Nord Stream II.
9. Völkerfreundschaft fördern
Dialog und Kooperation mit allen Staaten – einschließlich Russland – stärken, wie es in der Charta von
Paris 1990 vorgesehen ist, und zugleich eine Annäherung an die BRICS-Staaten anstreben.
10. Aufklärung und Vertrauensbildung statt Propaganda
Multiperspektivische, ausgewogene Berichterstattung und offene Debattenkultur in den Medien
gewährleisten - statt einseitiger Kriegspropaganda und dem Schüren von Feindbildern und Angst.
Zentrale Forderungen des Bündnisses
„Zusammen für Frieden. JETZT!“
Stand: 12 Dezember 2025
Charta von Paris: Erklärungen der vertraglichen Friedensgebote für Deutschland
Die Charta von Paris für ein neues Europa wurde 1990 von allen Staaten der damaligen KSZE (heute OSZE) – darunter auch Deutschland, Russland, die USA und alle europäischen Länder – unterzeichnet. Sie verpflichtet zu:
· gemeinsamer Sicherheit statt Konfrontation,
· friedlicher Konfliktlösung,
· Abbau von Feindbildern,
· Respekt vor Menschenrechten und Demokratie.
Damit wurde nach dem Kalten Krieg ein neues Kapitel in Europa aufgeschlagen – mit dem klaren Ziel: Nie wieder Krieg in Europa, Zusammenarbeit statt Konfrontation.
Heute, wo diese Prinzipien massiv verletzt werden, erinnern wir daran: Die Charta von Paris gilt weiterhin – und Deutschland ist daran gebunden.
2+4-Vertrag
Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (2+4-Vertrag) wurde 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten sowie den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs geschlossen.
Er regelte die deutsche Einheit und sicherte zu:
· keine Stationierung von Atomwaffen und ausländischen Truppen in Ostdeutschland,
· strikte Bindung an das Gewaltverbot der UN-Charta,
· Verzicht auf Gebietsansprüche gegenüber Nachbarn.
Damit war der 2+4-Vertrag ein Friedensvertrag in allem außer dem Namen – und bleibt bis heute völkerrechtlich bindend.
Präambel: Das Grundgesetz enthält klare Friedensgebote:
· Auszug aus der Präambel: „...von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen...“
· Artikel 26 (1): „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Damit ist Deutschland verfassungsrechtlich verpflichtet, aktive Friedenspolitik zu betreiben – statt Aufrüstung, Eskalation oder Beteiligung an Angriffskriegen.
